Die 9. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hatte 1999 beschlossen:
„Die Kirchensynode bittet die Kirchenleitung, die Theologische Kommission zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit WissenschaftlerInnen aus den Fachdisziplinen Geschichte bzw. Soziologie, bis zum übernächsten Allgemeinen Pfarrkonvent eine kirchenhistorisch-soziologische Studie zu folgendem Thema vorzulegen und die wichtigsten Ergebnisse als offizielles Arbeitspapier den Gemeinden zur Verfügung zu stellen: ‚Die Rolle der Frau in der SELK und ihren Vorgängerkirchen im Gemeindeleben und in übergemeindlichen Zusammenhängen unter besonderer Berücksichtigung der Umgangsweisen mit Frauen‘.“ (Synodalbeschluss 406.01)
Die ersten Sondierungen des Themas, die damals unternommen wurden, hatten rasch gezeigt, dass diese Aufgabenstellung einen erheblichen Umfang hat. Weder die Theologische Kommission noch die Lutherische Theologische Hochschule (LThH) sahen sich – aus unterschiedlichen, insbesondere personellen wie finanziellen Gründen – damals in der Lage, das Thema in einer der Fragestellung angemessenen und wissenschaftlich zu rechtfertigenden Weise zu bearbeiten.
Aus der Information 462.01 der Kirchenleitung zum Antrag 462 und 462.02 geht hervor, dass die Bitte der Theologischen Kommission, entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, auf der 11. Kirchensynode 2007 zwar erwähnt, aber in der Diskussion nicht aufgegriffen und nicht als Synodalauftrag umgesetzt wurde.
Dies führte dazu, dass das Anliegen zunächst nicht weiter behandelt wurde. Die 14. Kirchensynode der SELK fasste im Jahr 2019 dann folgenden Beschluss:
„Die Kirchensynode spricht gegenüber den Antragstellern der 9. Kirchensynode von 1999 ihr Bedauern aus, dass dieses Anliegen bis heute nicht umgesetzt wurde.
Die Kirchensynode bittet die Kirchenleitung, die Lutherische Theologische Hochschule zu bitten, einen geeigneten Weg zu beschreiben, den Synodalauftrag von 1999 (Antrag 406.01) zu erfüllen; ggf. in sinnvoller Variation des damals gestellten Themas und in einem Rahmen, der das Arbeitsergebnis fruchtbar für unsere heutige Situation und die Gemeinden macht. Ein Weg zur Umsetzung des Auftrages, Vorschläge für die personale Ausgestaltung und die Höhe der dafür in etwa benötigten Mittel sollen der Kirchenleitung bis spätestens zur Frühjahrssitzung 2020 aufgezeigt werden. Die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten werden mit der weiteren Umsetzung betraut.“
Nachdem die Fakultät der LThH einen solchen Weg beschrieben hatte, hat die 2. Synodaltagung der 14. Kirchensynode der SELK 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
„Die Kirchenleitung wird beauftragt, mit der Lutherischen Theologischen Hochschule die Umsetzung des Projektes im Rahmen der vorgelegten ,Wegbeschreibung‘ und der dargestellten Finanzierung zu befördern. Die Synode empfiehlt eine Anschubfinanzierung von bis zu 23.000 Euro zur Erarbeitung eines Förderantrages zur Einwerbung von Drittmitteln und die ersten Schritte zur Umsetzung. Der Synode ist daran gelegen, die Forschungsergebnisse auch den Gemeinden in medial geeigneter Weise zugänglich zu machen.
Die Synode wünscht bei der Studie besonderes Augenmerk auf dem empirisch sozialwissenschaftlichen Aspekt im Rollenbild der Frau.“
Inzwischen hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich um die Umsetzung des Synodalauftrags kümmert. Geplant ist, dass die Umsetzung des Synodalauftrags sowohl im Rahmen einiger kleinerer Arbeiten als auch in Form eines größeren Forschungsprojekts zu bearbeiten.
Diese Interpräsenz soll dazu dienen, dass die Forschungsergebnisse, wie erbeten, „in medial geeigneter Weise zugänglich“ gemacht werden.